Wichtige Punkte
Wichtige Informationen für Sie
01. Wie schnell kann ich eine Betreuerin bekommen?
In der Regel innerhalb von 7-14 Tagen, in Ausnahmefällen geht es auch schneller.
02. Wie sind die Deutschkenntnisse bei der Pflegekraft?
Alle Pflegekräfte sprechen kommunikativ Deutsch.
03. Wie lange bleibt die Betreuerin?
In der Regel 6 Wochen bis 2-3 Monate oder im Wechsel mit anderer Betreuerin. Oder nach Vereinbarung!
04. Wie sind die Pflegekräfte versichert?
Alle Pflegekräfte sind in Polen selbstständig und sind verpflichtet Sozialabgaben zu bezahlen, damit sind sie auch krankenversichert und verfügen über eine Versichertenkarte, die auch im Ausland gültig ist.
05. Was passiert, wenn sich die Pflegekraft mit der zu betreuende Person nicht versteht?
Falls die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und der Pflegekraft nicht stimmt, wird die schnellstmöglichst ausgewechselt. Man muss allerdings dabei berücksichtigen, dass beide Parteien oft bis zu 4 Wochen brauchen, um sich kennenzulernen.
06. Ist die ganze Sache legal?
Seit dem Beitritt Polens und anderer osteuropäischer Länder zur EU am 01.05.2004 in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 können polnische u. a. osteuropäische Staatsangehörige gem. Art. 18 EGV (Visumsfrei) nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und in Deutschland von ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen. Schon nach dem heute gültigen EU-Recht steht jedem Unionsbürger das Recht zu, vorübergehend selbst oder durch seine Mitarbeiter auch in einem anderen Mitgliedsstaat Dienstleistungstätigkeiten zu erbringen oder solche Leistungen dort in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungsfreiheit). Ebenfalls können sich Betreuungskräfte aus einem anderen Unionsmitgliedsstaat in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen niederlassen (Niederlassungsfreiheit).
07. Was ist, wenn z. B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus geht?
In solchem Fall muss der Kunde bestimmen. Entweder, wenn der Aufenthalt ca. 1- 2 Wochen dauert, kann die Pflegekraft bleiben oder der Auftraggeber schickt sie nach Hause. In diesem Fall gilt 14 Tage Kündigungsfrist. Dann ist es aber nicht garantiert, dass dieselbe Betreuerin wieder kommt.
08. Wer organisiert die An- und Abfahrt sowie die Abholung der Pflegekraft?
Unsere Agentur organisiert den Transport. Wenn die Stelle in unserer Region ist, holen wir die Pflegekräfte ab und bringen sie zur Betreuungsstelle. Außerhalb ist unserer Region ist, muss der Kunde die Kraft vom Bahnhof abholen. Es erfolgt im Einzelfall immer eine direkte Absprache.
09. Was ist mit Freizeit?
Den Pflegekräften muss laut Vertrag 2-mal x 5 Stunden pro Woche oder 1 Tag freigegeben werden (nach Absprache mit der Betreuungsperson ggf. Familie).
10. Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag läuft unbefristet und endet spätestens mit dem Ableben der zu betreuenden Person. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
11. Was muss für die Pflegekraft gestellt werden?
Ein separates Zimmer mit Fernseher, Logis und Verpflegung im Rahmen des Vertrages.
12. Was machen die Kräfte?
Haushaltsführung, Beaufsichtigung, Hilfe und Grundpflege. Alle medizinischen Leistungen dürfen nicht ausgeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter Betreuungsleistungen – weitere Informationen / optional buchbare Leistungen.
13.Ist die Betreuung über Ostern und Weihnachten möglich?
Ja, es ist möglich eine Betreuungskraft, über die Feiertage zu bekommen. Hierzu entsteht bei der Betreuung über Ostern zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 150,00 € und über Weihnachten in Höhe von 200,00 €. Diese Sonderzahlung wird ausschließlich den Pflegekräften zugutekommen und diese werden Ihnen eine entsprechende Rechnung aushändigen.