Pflegegeld Voraussetzungen & Leistungen

Leistungen der PV

Zuschüsse und Leistungen der Pflegeversicherung für eine individuelle 24-Stunden Betreuung mit der Einführung des neuen Pflegereform. Pflegebedürftigkeits-Gesetz!

Zum 01.01.2017 tritt die neue Pflegereform in Kraft,somit verändert sich auch die Höhe der Pflegeleistungen.

Erfahren Sie mehr zu den neuen Leistungsansprüchen zu den Pflegegraden in den folgenden Rubriken und Absätzen!

Einführung der Pflegegrade seit Januar 2017
Ab dem 01.01.2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive körperliche, -und psychische Einschränkungen mit gleicher Wirkung erfasst. Das Neue Begutachtungsassessment erfasst Beeinträchtigungen und Fähigkeiten anhand von 6 Modulen, die unterschiedlich gewichtet werden. Anhand der Gesamtbewertung wird dann der vorliegende Pflegegrad abgeleitet.

Neuerungen Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Monatliche Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung   326,00 Euro 545,00 Euro 728,00 Euro 901,00 Euro
Sachleistung   689,00 Euro 1.289,00 Euro 1.612,12 Euro 1.995,95 Euro

Neuregelungen Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Dauer der Inanspruchnahme Max. 42 Tage
Höhe des Anspruchs 1.642,00 Euro
Umwidmung des Kurzzeitpflegeanspruchs (50%) 806,00 Euro bis max. 2.418,00 Euro

Neureglungen Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)

Dauer der Inanspruchnahme Max. 56 Tage
Höhe des Anspruchs 1.642,00 Euro
Umwidmung des Verhinderungspflegeanspruchs zu 100% (entspricht 1.612,00 Euro) max. 3.224,00 Euro

Steuererleichterungen

Nutzen Sie Steuervorteile von bis zu 4.000€! Nach  §  35EStG  können Sie Ihre effektiven Kosten reduzieren, indem Sie 24-Stunden Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnen. 

Staatliche Zuschüsse

Sie können für die Finanzierung von Pflege und Betreuung Pflegegeld und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, welches sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen können.

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